Statuten MTV Seon

      2002

      gegründet 16.12.1909

 

 

Art. 1                      Name / Sitz / Zweck

 

Name                       Unter dem Namen Männerturnverein Seon, fortan MTV Seon genannt, besteht ein

                                 selbständiger Verein im Sinne des ZGB Art. 60ff. Der Verein ist am 16.12.1909

                                 gegründet   worden und ist politisch und konfessionell neutral.

                                 Er ist Mitglied beim ATV. (Aarg. Turnverband)

 

Sitz                          Sitz des Vereins ist: 5703 Seon

 

Zweck                     Der Verein bezweckt die Förderung der Gesundheit seiner Mitglieder. Er bietet

    ihnen  die Gelegenheit zur körperlichen Betätigung und zum Spiel sowie Kameradschaft  und Geselligkeit.

 

 

Art. 2                       Mitgliedschaft

 

Kategorien               Aktivmitglieder

                                 Passivmitglieder

 

Eintritt                      Als Aktivmitglieder können Männer aufgenommen werden, die im vergangenen

     Vereinsjahr am Vereinsleben teilgenommen haben.

 

 Jede natürliche oder juristische Person, die den Verein unterstützen will, ohne 

 aktiv im Verein mitzumachen, kann Passivmitglied werden. Ein Passivmitglied

 kann an sämtlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. (GV, Turnfahrt,

 Auslandreise usw. )

 

Aufnahme                Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die GV.

 

Art. 3                       Beendigung der Mitgliedschaft

 

 

Austritte                   Der Austritt muss beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

 

     Austretende haben den   Beitrag für das laufende Jahr noch voll zu

     bezahlen. Sie verlieren jeden  Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

Streichung               Streichung erfolgt bei nicht Einhaltung der Beitragspflicht.

 

Ausschluss              Der Ausschluss erfolgt bei Verstössen gegen die Statuten oder die

                                Vereinsinteressen.

    Er ist durch die GV zu bestätigen.

 

Haftung                   Der Austretende ist für allfällige Rückstände gegenüber dem Verein haftbar.

 

Art. 4                       Rechte und Pflichten

 

Rechte                      Ausser den Passivmitglieder sind alle Mitglieder stimm- und wahlberechtigt.

 

Pflichten                  Die Mitglieder sind angehalten die Vereinsaktivitäten zu unterstützen.

                                 Die Teilnahme an den Versammlungen und Veranstaltungen ist Ehrensache.

 

Art. 5                       Kassawesen

 

Rechnung                Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

Einnahmen               Die Vereinseinnahmen bestehen aus:

                                  a) Jahresbeitrag der Aktiv- und Passivmitglieder

                                  b) Freiwillige Beiträge und Geschenke

                                  c) Kapitalzinsen

                                  d) Ueberschüsse aus Veranstaltungen

 

Beitragspflicht         Die Mitglieder haben jährlich ihren Mitgliederbeitrag  zu entrichten.

 Von der GV  beschlossene Mitgliederbeiträge und allfällige Aenderungen sind

    Bestandteil dieser Statuten. (Anhang 1)

                                    

Fälligkeit                  Jahresbeiträge werden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

 

Haftung                    Für den Verein haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der

    Mitglieder  ist ausgeschlossen.

 

Ausgaben                Aus der Vereinskasse werden alle vom Vorstand beschlossenen

   vereinsnotwendigen Ausgaben bestritten. Sie bestehen aus:

                                  - Verwaltungskosten und obligatorische Beiträge an Verbände

                                  - Ausgaben zur Bestreitung des Jahresprogramms.

 

Art. 6                       Organisation

 

Organe                     Die Organe des MTV Seon sind:

                                  a) Generalversammlung (GV genannt)

                                  b) Mitgliederversammlung

                                  c) Vorstand

                                  d) Revisoren

 

GV                            Die GV ist das oberste Organ des Vereins und wird jährlich einmal im

     1. Quartal des   Jahres abgehalten. Mitgliederversammlungen werden nach

     Bedürfnis vom Vorstand  einberufen. 1/5 der Mitglieder kann schriftlich eine                                ausserordentliche Versammlung verlangen.

 

Vorstand                  Die GV wählt den Präsidenten, Oberturner und die übrigen Vorstandsmitglieder.

    Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht aus dem Präsidenten, Aktuar, Kassier,

    Oberturner, Spielleitern und Beisitzern. Der Präsident vertritt den Verein nach

    aussen und hat  Kollektivunterschrift zusammen mit dem Aktuar oder Kassier.

    Der Vorstand ist  beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder

    anwesend ist. Beschlüsse brauchen aber in jedem Fall die Zustimmung der

    Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Bei Verhinderung des Präsidenten führt der

    Vizepräsident die Vereinsgeschäfte.

 

Revisoren                Sie prüfen die Rechnung per Ende Vereinsjahr und erstatten der GV

                                 schriftlichen Bericht.

 

Art. 7                       Wahlordnung / Abstimmungen

 

GV und                

Versammlung          Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung (Frist 14 Tage) ist beschlussfähig                              

Abstimmung           Abstimmungen sind generell offen. Eine geheime Abstimmung erfolgt,

    wenn 1/3 der Anwesenden dies verlangt. Bei Abstimmungen genügt das

    einfache Mehr. Der Präsident hat Stichentscheid.

 

Amtsdauer               Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Revisoren

    werden auf vier Jahre gewählt, wobei jedes zweite Jahr ein Mitglied ersetzt wird.

 

Art. 8                       Schlussbestimmungen

 

Auflösung               Die Auflösung des MTV Seon kann an einer zu diesem Zweck einberufene

    ausserordentlichen GV mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden 

    Stimmberechtigten  beschlossen werden.

 

Vermögen                Bei einer Auflösung des Vereins ist das Vermögen und Inventar dem

                                Gemeinderat Seon zur treuhänderischen Verwaltung zu übergeben, bis sich ein
                                 neuer Verein mit demselben Ziel und Zweck gebildet hat.


Inkraftsetzung        

Die Statuten ersetzen diejenigen vom 23.02.1996 und treten anlässlich der GV vom  22.02.2002 in Kraft.

 

                                                                                          Männerturnverein Seon

                                                                       Der Präsident                               Der Aktuar

                                                                       

                                                                       Werner Wyser                             Peter Sommer

 

 

 

Anhang 1 zu den Statuten des Männerturnvereins Seon

 

Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil der Statuten des Männerturnverein Seon

vom  22.02.2002

 

Mitgliederbeiträge

 

Die GV vom 16.02.2018 hat die Mitgliederbeiträge wie folgt festgelegt:

 

Aktivmitglieder                    Fr. 60.-- / Jahr

Passivmitglieder                  Fr.  30.-- / Jahr

 

Diese Mitgliederbeiträge behalten ihre Geltung bis die GV neue Ansätze festlegt.

 

 

16.02.2018                                                            Der Präsident                       Der Aktuar

 

                                                                              Cäsi Sager                            Kurt Lauper