Statuten MTV Seon
2002
gegründet 16.12.1909
Art. 1 Name / Sitz / Zweck
Name Unter dem Namen Männerturnverein Seon, fortan MTV Seon genannt, besteht ein
selbständiger Verein im Sinne des ZGB Art. 60ff. Der Verein ist am 16.12.1909
gegründet worden und ist politisch und konfessionell neutral.
Er ist Mitglied beim ATV. (Aarg. Turnverband)
Sitz Sitz des Vereins ist: 5703 Seon
Zweck Der Verein bezweckt die Förderung der Gesundheit seiner Mitglieder. Er bietet
ihnen die Gelegenheit zur körperlichen Betätigung und zum Spiel sowie Kameradschaft und Geselligkeit.
Art. 2 Mitgliedschaft
Kategorien Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Eintritt Als Aktivmitglieder können Männer aufgenommen werden, die im vergangenen
Vereinsjahr am Vereinsleben teilgenommen haben.
Jede natürliche oder juristische Person, die den Verein unterstützen will, ohne
aktiv im Verein mitzumachen, kann Passivmitglied werden. Ein Passivmitglied
kann an sämtlichen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. (GV, Turnfahrt,
Auslandreise usw. )
Aufnahme Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die GV.
Art. 3 Beendigung der Mitgliedschaft
Austritte Der Austritt muss beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Austretende haben den Beitrag für das laufende Jahr noch voll zu
bezahlen. Sie verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Streichung Streichung erfolgt bei nicht Einhaltung der Beitragspflicht.
Ausschluss Der Ausschluss erfolgt bei Verstössen gegen die Statuten oder die
Vereinsinteressen.
Er ist durch die GV zu bestätigen.
Haftung Der Austretende ist für allfällige Rückstände gegenüber dem Verein haftbar.
Art. 4 Rechte und Pflichten
Rechte Ausser den Passivmitglieder sind alle Mitglieder stimm- und wahlberechtigt.
Pflichten Die Mitglieder sind angehalten die Vereinsaktivitäten zu unterstützen.
Die Teilnahme an den Versammlungen und Veranstaltungen ist Ehrensache.
Art. 5 Kassawesen
Rechnung Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Einnahmen Die Vereinseinnahmen bestehen aus:
a) Jahresbeitrag der Aktiv- und Passivmitglieder
b) Freiwillige Beiträge und Geschenke
c) Kapitalzinsen
d) Ueberschüsse aus Veranstaltungen
Beitragspflicht Die Mitglieder haben jährlich ihren Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Von der GV beschlossene Mitgliederbeiträge und allfällige Aenderungen sind
Bestandteil dieser Statuten. (Anhang 1)
Fälligkeit Jahresbeiträge werden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Haftung Für den Verein haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der
Mitglieder ist ausgeschlossen.
Ausgaben Aus der Vereinskasse werden alle vom Vorstand beschlossenen
vereinsnotwendigen Ausgaben bestritten. Sie bestehen aus:
- Verwaltungskosten und obligatorische Beiträge an Verbände
- Ausgaben zur Bestreitung des Jahresprogramms.
Art. 6 Organisation
Organe Die Organe des MTV Seon sind:
a) Generalversammlung (GV genannt)
b) Mitgliederversammlung
c) Vorstand
d) Revisoren
GV Die GV ist das oberste Organ des Vereins und wird jährlich einmal im
1. Quartal des Jahres abgehalten. Mitgliederversammlungen werden nach
Bedürfnis vom Vorstand einberufen. 1/5 der Mitglieder kann schriftlich eine ausserordentliche Versammlung verlangen.
Vorstand Die GV wählt den Präsidenten, Oberturner und die übrigen Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er besteht aus dem Präsidenten, Aktuar, Kassier,
Oberturner, Spielleitern und Beisitzern. Der Präsident vertritt den Verein nach
aussen und hat Kollektivunterschrift zusammen mit dem Aktuar oder Kassier.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder
anwesend ist. Beschlüsse brauchen aber in jedem Fall die Zustimmung der
Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Bei Verhinderung des Präsidenten führt der
Vizepräsident die Vereinsgeschäfte.
Revisoren Sie prüfen die Rechnung per Ende Vereinsjahr und erstatten der GV
schriftlichen Bericht.
Art. 7 Wahlordnung / Abstimmungen
GV und
Versammlung Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung (Frist 14 Tage) ist beschlussfähig
Abstimmung Abstimmungen sind generell offen. Eine geheime Abstimmung erfolgt,
wenn 1/3 der Anwesenden dies verlangt. Bei Abstimmungen genügt das
einfache Mehr. Der Präsident hat Stichentscheid.
Amtsdauer Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Revisoren
werden auf vier Jahre gewählt, wobei jedes zweite Jahr ein Mitglied ersetzt wird.
Art. 8 Schlussbestimmungen
Auflösung Die Auflösung des MTV Seon kann an einer zu diesem Zweck einberufene
ausserordentlichen GV mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden
Stimmberechtigten beschlossen werden.
Vermögen Bei einer Auflösung des Vereins ist das Vermögen und Inventar dem
Gemeinderat Seon zur treuhänderischen Verwaltung zu übergeben, bis sich ein
neuer Verein
mit demselben Ziel und Zweck gebildet hat.
Inkraftsetzung
Die Statuten ersetzen diejenigen vom 23.02.1996 und treten anlässlich der GV vom 22.02.2002 in Kraft.
Männerturnverein Seon
Der Präsident Der Aktuar
Werner Wyser Peter Sommer
Anhang 1 zu den Statuten des Männerturnvereins Seon
Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil der Statuten des Männerturnverein Seon
vom 22.02.2002
Mitgliederbeiträge
Die GV vom 16.02.2018 hat die Mitgliederbeiträge wie folgt festgelegt:
Aktivmitglieder Fr. 60.-- / Jahr
Passivmitglieder Fr. 30.-- / Jahr
Diese Mitgliederbeiträge behalten ihre Geltung bis die GV neue Ansätze festlegt.
16.02.2018 Der Präsident Der Aktuar
Cäsi Sager
Kurt Lauper